Tierkommunikation & Spirituelle Lebensberatung Zum 8. Februar: 10 Jahre Tierschutz in der Bayerischen Verfassung Tierschutzbund Bayern fordert: Verfassungsauftrag mit Leben erfüllen Defizite bei Tiertransporten und in der Tierhaltung, bei Tierversuchen, im Jagdrechtund beim Umgang mit Tierquälerei / Parlamentarische Korrekturen ebenso erforderlich wie konsequenter Vollzug. „Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt.“ So steht es seit dem 8. Februar1998 in der Bayerischen Verfassung. In einer Bilanz zum 10. Jahrestag der Verfassungsänderungzu Gunsten des Tierschutzes stellt der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern e.V., fest, dass dieser Verfassungsauftrag noch längst nicht in den Köpfen vieler Parlamentarier und Tierbesitzer angekommen ist, dass es beim Vollzug nicht den notwendigen Nachdruck gibt und dass oft die richtigen Konsequenzen ausbleiben. Das Bewusstsein verändert sich – aber viel zu langsam. Die Menschen als Verbraucher wollenkein Tierleid und sind deshalb unsere wichtigen Verbündeten. Außerdem konnte in Bayerndas Unwesen der Pelztierfarmen ausgetrocknet werden. Umso mehr schmerzen dieRückschläge, wie die Rücknahme des Käfighaltungsverbotes für Legehennen und das Schächturteil. Wir wollen, dass der Verfassungsauftrag Tierschutz mit Leben erfüllt wird. Konkret nennt der Tierschutzbund Bayern beispielhaft zehn aktuelle Felder, in denen Handlungsbedarf besteht: Schlachttiertransporte: Weiterhin werden rund 300 Millionen Tiere jährlich über die Grenzender EU-Nationalstaaten transportiert – unter oft schlimmen tierquälerischen Begleitumständen. Leider viel zu selten werden solche Transporte gestoppt, von der vorgeschriebenen Versorgung ganz zu schweigen. Tiertourismus: Die Arbeitsteiligkeit in der Landwirtschaft führt auch in Deutschland zu einem massenhaften Tiertourismus: In Schleswig-Holstein geboren, in Baden-Württemberg Jungtieraufzucht, in Niedersachsen Mästung, dann in den Schlachthof nach Bayern, um nochmals einige Cent zu sparen. Eine solche Spezialisierung mit mehreren Transporten über insgesamt Tausende von Kilometern mag in der Automobilindustrie sinnvoll sein, darf aber bei lebenden Tieren nicht geduldet werden. Massentierhaltung: Hühnerkäfige bleiben Hühnerkäfige, auch wenn sie jetzt einen anderen Namen haben. Sie müssen verschwinden. Ebenso müssen die tierschutzwidrigen Anachronismen in der Tierhaltung beendet werden: die Anbindehaltung von Pferden und Rindern, Spaltenböden, das Abkneifen von Zähnen und Schwänzen beim Ferkel, die Aufstallung von Geflügel sowie die oft katastrophalen Haltebedingungen bei Mastkaninchen und Mastgeflügel, für die es immer noch keine Verordnungen gibt. Tierhalteverbote: Selbst bei nachgewiesener nicht artgerechter Tierhaltung und oft lang andauernden Tierqualen werden nur selten Tierhalteverbote ausgesprochen und wenn, dann oft nicht mehr kontrolliert. In einem Heimtiergesetz muss der Mensch als Züchter, Ausbilder und Halter in die Pflicht genommen werden, statt beim Tier anzusetzen. Aggression muss als Merkmal für Qualzuchten betrachtet werden. Dazu ist es auch notwendig, den hoheitlichen Bereich wie die Polizei umzustellen. Tierversuche: Die Zahlen der Tierversuche steigen in Bayern weiter an. Für neue Versuchsinstitute werden dreistellige Millionenbeträge aus dem Staatshaushalt ausgegeben, die Suche nach Alternativmethoden führt ein Schattendasein. Besonders problematisch sind die Zucht und der Verbrauch von jährlich Zehntausenden von gentechnisch veränderten Tieren in bayerischen Labors, von Tieren also, die bewusst krank gezüchtet und damit Qualen ausgesetzt werden. Affenschande: Bayern ist immer noch eine Hochburg der Versuche mit Primaten. Diese Affenschande muss endlich ein Ende haben. Kein betäubungsloses Schächten: „Schächten“ aus religiösen Gründen darf nur nach vorheriger Kurzzeitbetäubung (mit Elektroschock) erlaubt werden. Haustierabschuss: Der Abschuss von Hunden und Katzen nach dem Jagdschutzparagrafen 42 des Jagdrechts muss beendet werden. Sollten Hunde tatsächlich wildern, muss der Jäger verpflichtet werden, statt abzuschießen die Behörden und die Tierschutzvereine zu verständigen. Für den Abschuss von Hauskatzen gibt es keinen sinnvollen Grund; er muss verboten werden. Tierquälerei bei der Jagdhundeausbildung: Praktiken wie die Ausbildung der Jagdhunde an lebenden Enten (denen die Flügel zusammengeklebt werden) oder in Schliefanlagen (künstliche Fuchsbaue) sind tierquälerisch und müssen beendet werden. Verbandsklagerecht: Im Gegensatz zu den Naturschutzorganisationen wird den anerkannten Tierschutzverbänden in Bayern das Verbandsklagerecht verwehrt, obwohl sie es sind, die den Tieren ihre Stimme geben. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Auch im Jahre 11 der Verankerung in der Bayerischen Verfassung sind die Achtung und der Schutz der Tiere noch nicht überall dort angekommen, wo Tierschutz stattfinden muss: in der Politik, in der Verwaltung, bei den Gerichten und bei den Menschen, die Tiere halten oder mit ihnen umgehen. Mit dem Verfassungsauftrag im Rücken werden wir den Finger immer wieder in die Wunden legen. Vorsicht Trickbetrüger ! ! ! Vorsicht vor Trickbetrügern: Verzweiflung von Tierhaltern schamlos ausgenutzt Mit einer neuen Masche versuchen zur Zeit bundesweit verstärkt findige Trickbetrüger verzweifelten Tierhaltern verlorener Hunde höhere Geldbeträge aus der Tasche zu ziehen. Dies wurde in den letzten Tagen der TASSO-Notruf-Zentrale vermehrt gemeldet. Die Vorgehensweise ist in allen gemeldeten Fällen nahezu identisch: Die Betrüger besorgen sich vermutlich aus dem Internet von Suchmeldungen vermisster Hunde die dort hinterlegten Privatnummer der Tierhalter. Danach nehmen die Täter mit den verzweifelten Tierhaltern Kontakt auf und behaupten, dass ihr Hund in der Ukraine gefunden worden sei. Die Grenzstation habe das Tier identifiziert und auf Umwegen seien sie nun an die Info gekommen und wollen jetzt helfen. Der Anrufer gebe sich häufig als Rechtsanwalt einer deutschen Kanzlei aus, der zur Zeit in Antalya in der Türkei sei. Um Vertrauen zu erwecken hinterlässt der Täter in der Regel eine türkische Rückrufnummer und eine eMail-Adresse, unter der er dann auch tatsächlich erreichbar ist. Um das Tier nun nach Deutschland zurück zu bringen, solle der Betroffene per Reise-Bank (Direkt-Bank) einen Betrag zwischen 600 und 800 EUR an eine ukrainische Kontaktadresse überweisen. "Da der Geldtransfer über eine Direktbank erfolgt, kann man davon ausgehen, dass die Betroffenen weder das Tier noch das Geld wiedersehen werden, da durch dieses Verfahren eine direkte Barabhebung am Zielort möglich ist und kein Konto geführt werden muss.„, warnt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Notruf-Zentrale eindringlich. Wie von Betroffenen berichtet wurde, gehen die Betrüger psychologisch sehr intelligent vor. Zuerst wird dem Tierhalter das ganze aufwendige amtliche Prozedere für die Rückholung des Tieres aus der Ukraine geschildert, sodass die Tierhalter in der Regel dankbar sind, dass angeblich jemand anderes die Rückholung nach Deutschland in die Wege leiten kann. Außerdem werden die Beträge nicht so hoch angesetzt, dass es den Betroffenen verdächtig erscheinen könnte. Nach Zeugenaussagen scheint wohl auch kein allzu großer Druck ausgeübt zu werden, was die Betroffenen sicherlich misstrauisch gemacht hätte. Von Opfern die im letzten Moment die TASSO-Notruf-Zentrale kontaktierten, wurde berichtet, dass deren emotionale Betroffenheit oft zu eingeschränkter Urteilsfähigkeit geführt habe und man daher bereit war den Geschichten der Betrüger zu vertrauen. "Immer wieder weisen wir aus leidlicher Erfahrung darauf hin, Suchmeldungen allgemein zu halten, keine Belohnungen auszusetzen und auf keinen Fall Privatnummern mit anzugeben, um Missbrauch zu vermeiden." erklärt Philip McCreight von der TASSO-Notruf-Zentrale. "Alternativ kann man auf den kostenlosen Suchplakat-Service und Internet-Suchmeldungs-Service von TASSO zurückgreifen. Hier werden Anzeigen anonymisiert veröffentlicht und TASSO fängt unseriöse Anrufer von vornherein ab." so McCreight weiter. Abzocke statt Tierschutz Betrüger geben sich am Telefon als TASSO-Mitarbeiter aus und bitten um kostenpflichtige Tierpatenschaften Betrüger geben sich am Telefon als TASSO-Mitarbeiter aus und bitten um kostenpflichtige Tierpatenschaften. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt vor betrügerischen Anrufen in ihrem Namen. Laut Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale, erhielten derzeit Telefonbesitzer ominöse Anfragen, die darauf zielen, Patenschaften für Hunde oder Katzen abzuschließen. Für die Futter- und Unterbringungskosten seien dann teilweise vierstellige Summen zu zahlen. „Solche kostenpflichtigen Patenschaften gibt es bei TASSO gar nicht.“, erklärt McCreight. „Wir rufen auch niemals Leute an und bitten um Geld, das widerspricht vollkommen unserer Philosophie.“ Der Tierschützer schildert als typisches Beispiel für die Abzocke den Anruf bei der Familie K. im saarländischen Neukirchen: „Da meldete sich eine Frau, gab sich als TASSO-Mitarbeiterin aus und verwies auf eine angeblich geleistete Unterschrift gegen Tiertransporte. Man sei doch für den Tierschutz, ob man denn selber auch ein Tier besitze.“ Für McCreight ist diese Frage der klare Beweis für die betrügerische Absicht: „TASSO kennt selbstverständlich alle relevanten Daten der registrierten Tiere und ihrer Besitzer, nachzufragen wäre also vollkommen unlogisch.“ Wenn der Angerufene Interesse zeige, würde ihm eine mehrjährige Patenschaft für einen Hund oder eine Katze angeboten, so McCreight weiter. „Die Summen können sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen, zu zahlen über Bargeldtransfer-Dienste wie WesternUnion. Weil man angeblich das Geld schnell benötige und eine Überweisung zu lange dauern würde.“ Der TASSO-Chef empfiehlt: Wenn sich jemand am Telefon für einen unserer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ausgibt und für Tierschutzprojekte Geld verlangt, sofort nach der Nummer für einen Rückruf fragen, da man im Moment keine Zeit habe. Entweder legt der Anrufer sofort aus oder gibt tatsächlich die Rufnummer heraus – und die sollte man schnellstmöglich der Polizei mitteilen, die können den Inhaber sofort ermitteln. QUELLE: TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400 eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: http://www.tasso.net Den Hund nicht lange im geparkten Auto lassen Auch wenn draußen die Temperaturen noch eher frühlingshaft als sommerlich sind: Im geparkten Auto kann bei prallem Sonnenschein das Thermometer dennoch auf mehr als 30 Grad steigen. Besonders betroffen sind dunkel lackierte Wagen mit großen Scheiben. Hier einen Hund für mehrere Stunden einzusperren – wie sogar auf Zoo-Parkplätzen empfohlen wird (siehe Foto) – kann an Tierquälerei grenzen, so die Tierschutzorganisation TASSO e.V. Viele Hundebesitzer wollen ihren Vierbeiner nicht allein zu Hause lassen und nehmen ihn im Auto mit. Auch dahin, wo Hunde nicht erlaubt sind. In Zoos, Museen und Rummelplätzen beispielsweise. Auf dem Parkplatz wird dann die Seitenscheibe ein paar Zentimeter heruntergekurbelt und der Hund oft für mehrere Stunden seinem Schicksal überlassen. Was aber viele nicht bedenken: Auch wenn der Wagen anfangs im Schatten steht, schon nach wenigen Minuten kann sich die Situation radikal ändern. Die Sonne wandert, trifft sie das Auto, wird es im Innenraum schnell unerträglich heiß. „Hunde schwitzen nur ein wenig an den Pfoten“ erklärt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. „Ihren Wärmehaushalt regeln sie überwiegend durch das Hecheln.“ Doch bei Temperaturen von weit über 30 Grad würde das auch nicht mehr helfen. „Die Tiere verlieren sehr schnell viel Flüssigkeit, das führt zum Kollaps und schließlich zum Tod.“ McCreight empfiehlt denjenigen, die einen apathisch wirkenden, stark hechelnden Hund in einem geparkten Auto entdecken, sofort den Besitzer ausfindig zu machen. Beispielsweise durch einen Lautsprecher-Ausruf. Führe dies nicht zum Erfolg, solle man die Polizei rufen. „Die wird dann wahrscheinlich eine Scheibe des Wagens einschlagen und den Hund befreien“, so McCreight. Die Kosten für den Einsatz müsse nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer tragen. „Außerdem kann er mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen“, gibt der TASSO-Chef zu bedenken. Ist der Hund endlich befreit, sollte man sehr behutsam mit ihm umgehen und ihn keinesfalls beispielsweise mit kaltem Wasser überschütten. Dr. Rolf Wilcken von der Tierklinik Hochmoor im münsterländischen Gescher empfiehlt feuchte Umschläge an Beinen und Pfoten. Durch die Verdunstung des Wassers werde die Körpertemperatur des Hundes schnell gesenkt. Eiskaltes Wasser sei auch fürs Trinken tabu. „Wenn der Hund überhaupt noch in der Lage ist, Wasser aufzunehmen, sollte dies temperiert sein. Trinkt er gar nicht mehr, muss er sofort zum Tierarzt, der den Flüssigkeitsverlust über Infusionen ausgleicht“, rät Wilcken. Quelle: TASSO e.V. Frankfurter Str. 20 ● 65795 Hattersheim ● Germany Telefon: +49 (0) 6190.937300 ● Telefax: +49 (0) 6190.937400 eMail: newsletter@tasso.net ● HomePage: http://www.tasso.net |